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L 3 R 799/17•Landessozialgericht NRW, 2022-03-23, L 3 R 799/17
L 3 R 799/17Sozialversicherungsgericht23.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-23
Aktenzeichen: L 3 R 799/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0323.L3R799.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 16.08.2017 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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