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L 12 SO 227/19•Landessozialgericht NRW, 2022-03-23, L 12 SO 227/19
L 12 SO 227/19Sozialversicherungsgericht23.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-23
Aktenzeichen: L 12 SO 227/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0323.L12SO227.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.03.2019 geändert und festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens 16/10-2015-0123 und die Zuschlagserteilung durch die Beklagte rechtswidrig waren.
Die Beklagte trägt von den Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen drei Viertel, die Kläger ein Viertel.
Die Revision wird zugelassen.
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