Landessozialgericht NRW, 2022-03-14, L 8 BA 110/21

L 8 BA 110/21Sozialversicherungsgericht14.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 110/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-14

Aktenzeichen: L 8 BA 110/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0314.L8BA110.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.6.2021 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.781,07 Euro festgesetzt.

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