Landessozialgericht NRW, 2022-02-24, L 7 AS 1066/21 B

L 7 AS 1066/21 BSozialversicherungsgericht24.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1066/21 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-24

Aktenzeichen: L 7 AS 1066/21 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0224.L7AS1066.21B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.06.2021 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig.

Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Beschwerde wird nicht zugelassen.

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