Landessozialgericht NRW, 2022-02-16, L 11 SF 114/20 EK U

L 11 SF 114/20 EK USozialversicherungsgericht16.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 SF 114/20 EK U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-16

Aktenzeichen: L 11 SF 114/20 EK U

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0216.L11SF114.20EK.U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, den Klägern zu 1) bis 4) zur gesamten Hand eine Entschädigung von 1.300 Euro zuzüglich Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen das beklagte Land zu 14% und die Kläger gesamtschuldnerisch zu 86%.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 9.600,00 Euro festgesetzt.

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