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L 9 SO 333/19•Landessozialgericht NRW, 2022-02-10, L 9 SO 333/19
L 9 SO 333/19Sozialversicherungsgericht10.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: L 9 SO 333/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0210.L9SO333.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.06.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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