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L 12 SO 210/20•Landessozialgericht NRW, 2022-01-31, L 12 SO 210/20
L 12 SO 210/20Sozialversicherungsgericht31.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-31
Aktenzeichen: L 12 SO 210/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0131.L12SO210.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.03.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 127.802,28 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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