Landessozialgericht NRW, 2022-01-31, L 12 SO 210/20

L 12 SO 210/20Sozialversicherungsgericht31.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 SO 210/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-31

Aktenzeichen: L 12 SO 210/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:0131.L12SO210.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.03.2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 127.802,28 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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