Landessozialgericht NRW, 2021-12-22, L 8 BA 183/21 NZB

L 8 BA 183/21 NZBSozialversicherungsgericht22.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 183/21 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-22

Aktenzeichen: L 8 BA 183/21 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1222.L8BA183.21NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.08.2019 hinsichtlich der Entscheidung über die Beitragsforderung betreffend die Beigeladene zu 1) zugelassen.

Das Beschwerdeverfahren wird als Berufungsverfahren fortgesetzt. Der Einlegung einer Berufung durch die Klägerin bedarf es nicht.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgen der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.