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L 11 KR 637/20•Landessozialgericht NRW, 2021-12-22, L 11 KR 637/20
L 11 KR 637/20Sozialversicherungsgericht22.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-22
Aktenzeichen: L 11 KR 637/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1222.L11KR637.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 34.608,58 Euro festgesetzt.
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