Landessozialgericht NRW, 2021-12-22, L 11 KR 637/20

L 11 KR 637/20Sozialversicherungsgericht22.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 637/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-22

Aktenzeichen: L 11 KR 637/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1222.L11KR637.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 34.608,58 Euro festgesetzt.

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