Landessozialgericht NRW, 2021-12-15, L 8 R 13/15

L 8 R 13/15Sozialversicherungsgericht15.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 13/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-15

Aktenzeichen: L 8 R 13/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1215.L8R13.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 14.11.2014 geändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits im gesamten Verfahren tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5 jeweils mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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