projekte
L 3 R 469/15•Landessozialgericht NRW, 2021-12-15, L 3 R 469/15
L 3 R 469/15Sozialversicherungsgericht15.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-15
Aktenzeichen: L 3 R 469/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1215.L3R469.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 24.04.2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.