Landessozialgericht NRW, 2021-11-04, L 9 SO 302/19

L 9 SO 302/19Sozialversicherungsgericht04.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 302/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-04

Aktenzeichen: L 9 SO 302/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1104.L9SO302.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.05.2019 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.524,70 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen.

Der Streitwert wird auf 13.524,70 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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