projekte
L 9 SO 11/21 B•Landessozialgericht NRW, 2021-10-28, L 9 SO 11/21 B
L 9 SO 11/21 BSozialversicherungsgericht28.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-28
Aktenzeichen: L 9 SO 11/21 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1028.L9SO11.21B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.11.2020 geändert.
Die der Firma Q GmbH zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 579,77 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.