Landessozialgericht NRW, 2021-10-28, L 9 SO 11/21 B

L 9 SO 11/21 BSozialversicherungsgericht28.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 11/21 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-28

Aktenzeichen: L 9 SO 11/21 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1028.L9SO11.21B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.11.2020 geändert.

Die der Firma Q GmbH zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 579,77 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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