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L 6 AS 413/20•Landessozialgericht NRW, 2021-10-28, L 6 AS 413/20
L 6 AS 413/20Sozialversicherungsgericht28.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-28
Aktenzeichen: L 6 AS 413/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1028.L6AS413.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 21.02.2020 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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