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L 2 AS 1372/21 B•Landessozialgericht NRW, 2021-10-25, L 2 AS 1372/21 B
L 2 AS 1372/21 BSozialversicherungsgericht25.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-25
Aktenzeichen: L 2 AS 1372/21 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1025.L2AS1372.21B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Auf die Beschwerde des Klägers wird festgestellt, dass es sich bei den als Beschlüsse bezeichneten Schriftstücken des Sozialgerichts Duisburg vom 02.06.2021 und vom 28.07.2021 nicht um Beschlüsse im Sinne des § 142 Sozialgerichtsgesetz handelt.
Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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