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L 13 SB 375/19•Landessozialgericht NRW, 2021-10-14, L 13 SB 375/19
L 13 SB 375/19Sozialversicherungsgericht14.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-14
Aktenzeichen: L 13 SB 375/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1014.L13SB375.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Vergütung des Sachverständigen für das unter dem 05.04.2021 erstattete Gutachten wird endgültig auf 2.621,90 EUR festgesetzt.
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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