Landessozialgericht NRW, 2021-10-05, L 2 AS 551/19

L 2 AS 551/19Sozialversicherungsgericht05.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 551/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-05

Aktenzeichen: L 2 AS 551/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1005.L2AS551.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18.09.2018 geändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 7840,00 € festgesetzt.

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