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L 11 KR 472/17•Landessozialgericht NRW, 2021-09-29, L 11 KR 472/17
L 11 KR 472/17Sozialversicherungsgericht29.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-29
Aktenzeichen: L 11 KR 472/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0929.L11KR472.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Auf die Widerklage der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 2.262,97 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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