Landessozialgericht NRW, 2021-09-29, L 11 KR 472/17

L 11 KR 472/17Sozialversicherungsgericht29.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 472/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-29

Aktenzeichen: L 11 KR 472/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0929.L11KR472.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19. Juni 2017 wird zurückgewiesen.

Auf die Widerklage der Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 2.262,97 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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