Landessozialgericht NRW, 2021-09-13, L 8 BA 71/20 B ER

L 8 BA 71/20 B ERSozialversicherungsgericht13.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 71/20 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-13

Aktenzeichen: L 8 BA 71/20 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0913.L8BA71.20B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 31.3.2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.211,79 Euro festgesetzt.

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