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L 3 R 251/21•Landessozialgericht NRW, 2021-09-10, L 3 R 251/21
L 3 R 251/21Sozialversicherungsgericht10.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-10
Aktenzeichen: L 3 R 251/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0910.L3R251.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 18.02.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 1.000,00 € auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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