Landessozialgericht NRW, 2021-08-25, L 11 KR 540/19

L 11 KR 540/19Sozialversicherungsgericht25.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 540/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-25

Aktenzeichen: L 11 KR 540/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0825.L11KR540.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 2. Juli 2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu ¼ zu erstatten. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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