Landessozialgericht NRW, 2021-08-23, L 20 SO 20/20

L 20 SO 20/20Sozialversicherungsgericht23.08.2021

Regest

Für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige (§ 93 SGB XII) kommt es nicht darauf an, ob die vom überleitenden Sozialhilfeträger tatsächlich erbrachten Sozialhilfeleistungen (insgesamt) rechtmäßig waren.

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 20/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-23

Aktenzeichen: L 20 SO 20/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0823.L20SO20.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Leitsätze

Für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige (§ 93 SGB XII) kommt es nicht darauf an, ob die vom überleitenden Sozialhilfeträger tatsächlich erbrachten Sozialhilfeleistungen (insgesamt) rechtmäßig waren.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 19.12.2019 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.

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