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L 20 AY 29/19•Landessozialgericht NRW, 2021-08-23, L 20 AY 29/19
L 20 AY 29/19Sozialversicherungsgericht23.08.2021
Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG in der bis zum 31.08.2019 geltenden Fassung waren auch bei Absolvierung einer mit Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III geförderten Berufsausbildung von (aufstockenden) Leistungen nach dem AsylbLG ausgeschlossen (Abweichung von LSG Celle, Beschluss vom 13.02.2018 – L 8 AY 1/18 B).
Entscheidungsdatum: 2021-08-23
Aktenzeichen: L 20 AY 29/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0823.L20AY29.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG in der bis zum 31.08.2019 geltenden Fassung waren auch bei Absolvierung einer mit Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III geförderten Berufsausbildung von (aufstockenden) Leistungen nach dem AsylbLG ausgeschlossen (Abweichung von LSG Celle, Beschluss vom 13.02.2018 – L 8 AY 1/18 B).
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 02.04.2019 geändert und die Klage abgewiesen.
Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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