Landessozialgericht NRW, 2021-08-12, L 9 SO 116/20

L 9 SO 116/20Sozialversicherungsgericht12.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 116/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-12

Aktenzeichen: L 9 SO 116/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0812.L9SO116.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.03.2020 geändert. Der Bescheid vom 11.11.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.04.2016 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 13.08.2015 bis zum 21.12.2017 weitere 0,12 €/Km und für die Zeit vom 22.12.2017 bis zum 12.07.2019 weitere 0,17 €/Km für die mit dem Privat-PKW der Eltern zurückgelegten Fahrten zwischen der Wohnung und der H Schule zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat 1/2 der Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.