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L 12 SO 111/20•Landessozialgericht NRW, 2021-08-11, L 12 SO 111/20
L 12 SO 111/20Sozialversicherungsgericht11.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-11
Aktenzeichen: L 12 SO 111/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0811.L12SO111.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.02.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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