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L 2 R 97/20•Landessozialgericht NRW, 2021-07-20, L 2 R 97/20
L 2 R 97/20Sozialversicherungsgericht20.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-20
Aktenzeichen: L 2 R 97/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0720.L2R97.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.12.2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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