Landessozialgericht NRW, 2021-07-14, L 21 AS 779/21 B ER

L 21 AS 779/21 B ERSozialversicherungsgericht14.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 21 AS 779/21 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-14

Aktenzeichen: L 21 AS 779/21 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0714.L21AS779.21B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 22.4.2021 wird zurückgewiesen.

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin L M aus Bielefeld bewilligt.

Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren werden dem Antragsgegner auferlegt.

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