Landessozialgericht NRW, 2021-07-12, L 2 AS 1655/20

L 2 AS 1655/20Sozialversicherungsgericht12.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1655/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-12

Aktenzeichen: L 2 AS 1655/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0712.L2AS1655.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.09.2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Den Klägern werden Kosten gemäß § 192 Sozialgerichtsgesetz in Höhe von 225,00 Euro auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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