Landessozialgericht NRW, 2021-06-23, L 2 AS 504/21 B ER

L 2 AS 504/21 B ERSozialversicherungsgericht23.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 504/21 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-23

Aktenzeichen: L 2 AS 504/21 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0623.L2AS504.21B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.03.2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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