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L 2 AS 504/21 B ER•Landessozialgericht NRW, 2021-06-23, L 2 AS 504/21 B ER
L 2 AS 504/21 B ERSozialversicherungsgericht23.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: L 2 AS 504/21 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0623.L2AS504.21B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.03.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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