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L 3 R 953/17•Landessozialgericht NRW, 2021-06-14, L 3 R 953/17
L 3 R 953/17Sozialversicherungsgericht14.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-14
Aktenzeichen: L 3 R 953/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0614.L3R953.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.10.2017 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.11.2017 wird aufgehoben.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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