Landessozialgericht NRW, 2021-05-19, L 11 KA 58/19 B ER

L 11 KA 58/19 B ERSozialversicherungsgericht19.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 58/19 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-19

Aktenzeichen: L 11 KA 58/19 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0519.L11KA58.19B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 3. September 2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 6), die ihre Kosten selbst zu tragen haben.

Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren erfolgt durch gesonderten Beschluss.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.