Landessozialgericht NRW, 2021-04-28, L 12 SO 61/21

L 12 SO 61/21Sozialversicherungsgericht28.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 SO 61/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-28

Aktenzeichen: L 12 SO 61/21

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0428.L12SO61.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 12.01.2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Die Streitwertfestsetzung des Sozialgerichts wird aufgehoben.

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