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L 12 SO 61/21•Landessozialgericht NRW, 2021-04-28, L 12 SO 61/21
L 12 SO 61/21Sozialversicherungsgericht28.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-28
Aktenzeichen: L 12 SO 61/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0428.L12SO61.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 12.01.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Streitwertfestsetzung des Sozialgerichts wird aufgehoben.
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