Landessozialgericht NRW, 2021-04-08, L 14 R 999/20 NZB

L 14 R 999/20 NZBSozialversicherungsgericht08.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 R 999/20 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-08

Aktenzeichen: L 14 R 999/20 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0408.L14R999.20NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in

dem Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.10.2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auf 303,88 € festgesetzt.

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