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L 14 R 999/20 NZB•Landessozialgericht NRW, 2021-04-08, L 14 R 999/20 NZB
L 14 R 999/20 NZBSozialversicherungsgericht08.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-08
Aktenzeichen: L 14 R 999/20 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0408.L14R999.20NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in
dem Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 303,88 € festgesetzt.
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