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L 2 R 105/20•Landessozialgericht NRW, 2021-03-23, L 2 R 105/20
L 2 R 105/20Sozialversicherungsgericht23.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-23
Aktenzeichen: L 2 R 105/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0323.L2R105.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts
Dortmund vom 03.12.2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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