Landessozialgericht NRW, 2021-03-04, L 2 AS 1171/20

L 2 AS 1171/20Sozialversicherungsgericht04.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1171/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-04

Aktenzeichen: L 2 AS 1171/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0304.L2AS1171.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.06.2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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