Landessozialgericht NRW, 2021-02-18, L 7 AS 1525/19

L 7 AS 1525/19Sozialversicherungsgericht18.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1525/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-18

Aktenzeichen: L 7 AS 1525/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0218.L7AS1525.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.07.2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zur Hauptsache wie folgt neu gefasst wird:

„Der Bescheid des Beklagten vom 31.01.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.03.2018 wird aufgehoben.“

Der Beklagte hat die Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

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