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L 11 KA 47/19•Landessozialgericht NRW, 2021-02-17, L 11 KA 47/19
L 11 KA 47/19Sozialversicherungsgericht17.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: L 11 KA 47/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0217.L11KA47.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichtes Dortmund vom 15. Mai 2019 geändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird endgültig im Berufungsrechtszug auf 38.860,61 EUR festgesetzt.
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