Landessozialgericht NRW, 2021-01-27, L 8 BA 88/19

L 8 BA 88/19Sozialversicherungsgericht27.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 88/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-27

Aktenzeichen: L 8 BA 88/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0127.L8BA88.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 5.4.2019 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 61.117,61 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.