Landessozialgericht NRW, 2021-01-21, L 20 SO 426/20 B

L 20 SO 426/20 BSozialversicherungsgericht21.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 426/20 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-21

Aktenzeichen: L 20 SO 426/20 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0121.L20SO426.20B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.11.2020 wird als unzulässig verworfen.

Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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