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L 21 R 597/20•Landessozialgericht NRW, 2021-01-15, L 21 R 597/20
L 21 R 597/20Sozialversicherungsgericht15.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-15
Aktenzeichen: L 21 R 597/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0115.L21R597.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Senat
Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.07.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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