Landessozialgericht NRW, 2021-01-15, L 21 R 597/20

L 21 R 597/20Sozialversicherungsgericht15.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 21 R 597/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-15

Aktenzeichen: L 21 R 597/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0115.L21R597.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.07.2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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