Landessozialgericht NRW, 2020-12-29, L 15 R 947/20 B

L 15 R 947/20 BSozialversicherungsgericht29.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 15 R 947/20 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-29

Aktenzeichen: L 15 R 947/20 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1229.L15R947.20B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.10.2020 geändert. Die Vergütung des Sachverständigen für sein im Verfahren S 13 R 222/18 (neues Aktenzeichen: S 15 R 222/18) erstattetes Gutachten vom 27.06.2020 wird auf 1154,54 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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