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L 20 SO 332/20 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-12-27, L 20 SO 332/20 B ER
L 20 SO 332/20 B ERSozialversicherungsgericht27.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-27
Aktenzeichen: L 20 SO 332/20 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1227.L20SO332.20B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 18.09.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung von Rechtsanwalt O L, E, wird abgelehnt.
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