Landessozialgericht NRW, 2020-12-17, L 16 KR 128/18

L 16 KR 128/18Sozialversicherungsgericht17.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 128/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-17

Aktenzeichen: L 16 KR 128/18

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1217.L16KR128.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 06.02.2018 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.595,44 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt 4/5 und die Klägerin 1/5 der Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 38.904,02 € festgesetzt.

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