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L 16 KR 128/18•Landessozialgericht NRW, 2020-12-17, L 16 KR 128/18
L 16 KR 128/18Sozialversicherungsgericht17.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: L 16 KR 128/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1217.L16KR128.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 06.02.2018 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.595,44 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt 4/5 und die Klägerin 1/5 der Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 38.904,02 € festgesetzt.
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