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L 17 U 315/19•Landessozialgericht NRW, 2020-12-07, L 17 U 315/19
L 17 U 315/19Sozialversicherungsgericht07.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-07
Aktenzeichen: L 17 U 315/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1207.L17U315.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid vom 14.05.2019 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Der Beklagten werden außerdem Verschuldenskosten in Höhe von 1000,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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