Landessozialgericht NRW, 2020-12-02, L 7 AS 993/20 B

L 7 AS 993/20 BSozialversicherungsgericht02.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 993/20 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-02

Aktenzeichen: L 7 AS 993/20 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1202.L7AS993.20B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.05.2020 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren für die Zeit ab dem 24.01.2020 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U, H, gewährt. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.