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L 11 KA 21/18•Landessozialgericht NRW, 2020-12-02, L 11 KA 21/18
L 11 KA 21/18Sozialversicherungsgericht02.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-02
Aktenzeichen: L 11 KA 21/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1202.L11KA21.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 24.01.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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