Landessozialgericht NRW, 2020-11-20, L 21 R 322/20

L 21 R 322/20Sozialversicherungsgericht20.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 21 R 322/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-20

Aktenzeichen: L 21 R 322/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1120.L21R322.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 1.4.2020 aufgehoben und festgestellt, dass der Rechtsstreit S 23 R 93/19 nicht durch Klagerücknahme beendet ist. Die Kostenentscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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