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L 21 AS 56/20•Landessozialgericht NRW, 2020-11-20, L 21 AS 56/20
L 21 AS 56/20Sozialversicherungsgericht20.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: L 21 AS 56/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1120.L21AS56.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29.11.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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