Landessozialgericht NRW, 2020-11-20, L 13 VG 59/17

L 13 VG 59/17Sozialversicherungsgericht20.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 13 VG 59/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-20

Aktenzeichen: L 13 VG 59/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1120.L13VG59.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 18.10.2017 wird zurückgewiesen.

Kosten sind zwischen den Beteiligten auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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