Landessozialgericht NRW, 2020-11-05, L 9 SO 392/19

L 9 SO 392/19Sozialversicherungsgericht05.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 392/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-05

Aktenzeichen: L 9 SO 392/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1105.L9SO392.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.09.2019 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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