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L 9 SO 392/19•Landessozialgericht NRW, 2020-11-05, L 9 SO 392/19
L 9 SO 392/19Sozialversicherungsgericht05.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: L 9 SO 392/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1105.L9SO392.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.09.2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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